Die rechtliche Vertretung im Sozialrecht erstreckt sich unter anderem auf die Gebiete Rentenrecht und Schwerbehindertenrecht. So fallen unter das Rentenrecht Themen wie Rente bei voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung, Rente bei Berufsunfähigkeit , Altersrente, Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente. Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts geht es unter anderem um die Prüfung und Durchsetzung des Behinderungsgrades gegenüber dem Versorgungsamt. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt Durchsetzung von Ansprüchen auf Merkzeichen („aG“, „G“, „B“ usw.) gegenüber dem Versorgungsamt dar.
Das Sozialrecht umfasst des Weiteren unter anderem die Themen gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung (z.B. Pflgegrad) und gesetzliche Unfallversicherung (u.a. Erhebung eines Anspruches gegen Berufsgenossenschaften) wegen Arbeitsunfall, Berufskrankheit).
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