Der Fachanwalt für Familienrecht ist für alle Angelegenheiten im Bezug auf Trennung und Scheidung zuständig sowie für die damit einhergehenden Rechtsfragen wie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Wohnungszuweisung für die Zeit nach Scheidung (in Ausnahmefällen bereits während der Trennung) und Zugewinnausgleich. Des Weiteren vertritt er Mandanten, wenn es um das Thema Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Zugewinns geht oder um die Aufteilung des ehelichen Hausrats.
Auch Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz fallen in den Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Familienrecht. So kann z.B. im Falle von häuslicher Gewalt der Täter aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
IHRE ANSPRECHPARTNER BEI UNS:
Rechtsanwältin Susanne Sigl (Fachanwältin für Familienrecht)
Rechtsanwalt Maximilian Neßlauer