Unter dem Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung (außergerichtlich und/ oder gerichtlich) von Außenständen, zum Beispiel aus einem Kauf- oder Darlehensvertrag zu verstehen. Umfasst vom Forderungsinkasso wird auch die sich anschließende Zwangsvollstreckung mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers, der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohn-/Gehaltspfändung oder Kontopfändung.
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